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Zwönitzer Familien, in deren Haushalt 3 und mehr Kinder im Alter bis zu 16 Jahren leben, erhalten die Möglichkeit, für 1 Kind bzw. bei größeren Familien für mehrere Kinder einen Zwönitzer Familienpass zu beantragen.

Der Pass gewährt für das 3. oder weitere Kinder folgende Vergünstigungen:


- freier Eintritt in kommunale Bäder, Museen 
  und Bibliotheken

- 50% Ermäßigung bei von der Stadtverwaltung
   organisierten Ferienfreizeiten

- Erlass des Elternbeitrages in Kita’s, wenn 
   mindestens 3 Kinder der Familie eine 
  Zwönitzer Kita besuchen.

 

Aktion „Junge Eltern“ der Wohnungsgenossenschaft Zwönitz eG
Ist mindestens ein Elternteil unter 30 Jahre alt und existiert ein Kind mit einem Alter von unter 3 Jahren oder wird in den nächsten Monaten ein Kind erwartet, kann bei Neubezug einer Wohnung der Wohnungsgenossenschaft Zwönitz eG im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 die Miete (ohne Betriebskosten) für ein Kinderzimmer erlassen werden.

Beispiel: - Wohnungsgebiet Goethestraße
   Wohnung mit einem Kinderzimmer 
- Kinderzimmer 9,75 m² bei Mietpreis von 3,55 €/m²
  (voll saniert)

1KiZ. x 9,75m² x 3,55 €/m² 

ergibt 34,61 € Ersparnis für einen Monat
       415,35 € Ersparnis in einem Jahr
 
Alternativ wird angeboten:
 
Übernahme der Zahlung für die Geschäftsanteile in Höhe von 250 € für das erste Kind zuzüglich weiterer 50 € für alle weiteren Kinder nach Einzahlung des verbleibenden Betrages durch das Neumitglied selbst. (Auffüllungsbetrag maximal 300 €)
 
Bedingung: 1. Angebot gilt nur bei Neubezug einer Wohnung der WGZ eG (Kein Umzug im Bestand)
2. Gilt nur unter Vorbehalt bezugsfreier Wohnungen der WGZ eG im Angebotszeitraum.
3. Es besteht kein Rechtsanspruch.
4. Über die Gültigkeit und Anwendung des Angebotes bzw. über darüber hinausgehende Vergünstigungen oder andere Modifizierungen entscheidet der Vorstand der WGZ eG stets im Einzelfall.
5. Insbesondere von der Altersbedingung "unter 30" kann abgewichen werden.


Begrüßung von neugeborenen Kindern von Mietern in der WGZ eG

Werden durch Mitglieder und Mieter der Genossenschaft die Geburt eines eigenen dritten Kindes angezeigt, so wird eine einjährige Befreiung der Miete (ohne BK) für die Kinderzimmer ermöglicht. (siehe Beispiel oben)

Bedingung:

 

1. Eltern bewohnen eine Wohnung der WGZ eG.
2. Es besteht kein Rechtsanspruch.
3. Doppelvergünstigungen sind ausgeschlossen.
4. Die Geburt des Kindes wird vom Mieter selbst angezeigt.
Ansprechpartner:

Wohnungsgenossenschaft Zwönitz eG
Neue Straße 5a