| Der Stadtrat von Zwönitz, dessen
Aufgaben im § 28 Sächsische GemO geregelt sind, besteht aus 26
Mitgliedern und dem Bürgermeister der Stadt als Vorsitzenden. Im Stadtrat sind folgende Parteien und Wählervereinigungen vertreten: |
| CDU UWZ Die LINKE SPD Freie Wählervereinigung FDP |
15 4 3 2 1 1 |
Mitglieder Mitglieder Mitglieder Mitglieder Mitglied Mitglied |
Der Stadtrat kommt zu den folgenden Terminen zusammen: |
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Dienstag, den |
05.06.2012 |
| jeweils 19.00 Uhr im "Gasthof zur Linde " Niederzwönitzer Straße 54 | |
| Neben der notwendigen politischen Meinungsbildung in den Fraktionen erfolgt die weitere Diskussion der anstehenden Entscheidungen in den Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten. Die Zusammensetzung berücksichtigt die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Zwönitz wurden folgende Ausschüsse und Kommissionen gebildet: | |
| - Verwaltungs- u. Finanzausschuss - Technischer Ausschuss - Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Sozialangelegenheiten - Baumschutzkommission Zwönitz - Baumschutzkommission Dorfchemnitz/Günsdorf - Partnerschaftskommission |
| Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte regelt neben der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen die Hauptsatzung der Stadt Zwönitz. |
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Für die Belange der Ortsteile Brünlos, Dorfchemnitz, Günsdorf,
Kühnhaide, Lenkersdorf und Niederzwönitz bestehen zusätzlich
Ortschaftsräte. Der Ortschaftsrat wählt seinen Ortschaftsvorsteher und
Stellvertreter. Die Ortschaftsräte bestehen aus: |
| Brünlos Dorfchemnitz Günsdorf Kühnhaide Lenkersdorf Niederzwönitz |
7 7 3 5 3 5 |
Mitgliedern Mitgliedern Mitgliedern Mitgliedern Mitgliedern Mitgliedern |
| Die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe wird durch die Bekanntmachungssatzung der Stadt Zwönitz geregelt. Das zuständige Organ ist das Zwönitz Wochenblatt. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen dient diese Ortszeitung dazu, die Einwohner umfangreich und anschaulich über das Geschehen in der Stadt zu unterrichten. Das Wochenblatt kann bei der Stadtverwaltung abonniert oder in den einschlägigen Geschäften und der Stadtinformation käuflich erworben werden. |