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Der Stadtrat von Zwönitz, dessen Aufgaben im § 28 Sächsische GemO geregelt sind, besteht aus 26 Mitgliedern und dem Bürgermeister der Stadt als Vorsitzenden.

Im Stadtrat sind folgende Parteien und Wählervereinigungen vertreten:
CDU
UWZ
Die LINKE
SPD
Freie Wählervereinigung
FDP
15
4
3
2
1
1
  Mitglieder
  Mitglieder
  Mitglieder
  Mitglieder
  Mitglied
  Mitglied

Der Stadtrat kommt zu den folgenden Terminen zusammen:
Dienstag, den 

05.06.2012     
17.07.2012   
   

jeweils 19.00 Uhr im "Gasthof zur Linde " Niederzwönitzer Straße 54
 
Neben der notwendigen politischen Meinungsbildung in den Fraktionen erfolgt die weitere Diskussion der anstehenden Entscheidungen in den Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten. Die Zusammensetzung berücksichtigt die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Zwönitz wurden folgende Ausschüsse und Kommissionen gebildet:
- Verwaltungs- u. Finanzausschuss
- Technischer Ausschuss
- Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Sozialangelegenheiten
- Baumschutzkommission Zwönitz
- Baumschutzkommission Dorfchemnitz/Günsdorf
- Partnerschaftskommission
Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse der Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte regelt neben der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen die Hauptsatzung der Stadt Zwönitz.
 
Für die Belange der Ortsteile Brünlos, Dorfchemnitz, Günsdorf, Kühnhaide, Lenkersdorf und Niederzwönitz bestehen zusätzlich Ortschaftsräte. Der Ortschaftsrat wählt seinen Ortschaftsvorsteher und Stellvertreter.
Die Ortschaftsräte bestehen aus:
Brünlos
Dorfchemnitz
Günsdorf
Kühnhaide
Lenkersdorf
Niederzwönitz
7
7
3
5
3
5
  Mitgliedern
  Mitgliedern
  Mitgliedern
  Mitgliedern
  Mitgliedern
  Mitgliedern
 
Die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe wird durch die Bekanntmachungssatzung der Stadt Zwönitz geregelt. Das zuständige Organ ist das Zwönitz Wochenblatt. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen dient diese Ortszeitung dazu, die Einwohner umfangreich und anschaulich über das Geschehen in der Stadt zu unterrichten. Das Wochenblatt kann bei der Stadtverwaltung abonniert oder in den einschlägigen Geschäften und der Stadtinformation käuflich erworben werden.