Neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen ab 31.08.2020
Ab dem 31.08.2020 gilt eine neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. Diese ermöglicht weiterhin den Normalbetrieb entsprechend der Regelöffnungszeiten unter Beachtung allgemeiner Zugangs-, Melde- und Hygienebestimmungen. Wesentliche Ausführungen der Verfügung lauten wie folgt:
Keinen Zugang zu den Kindereinrichtungen und…
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