ALTE BERGSTADT MIT ZUKUNFT
Das sächsische Staatsministerium des Inneren (SMI) und der Landessportbund Sachsen unterstützen gemeinsam Vereine, die aufgrund der pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen in Notlagen geraten sind.
Zur Abmilderung der Folgen, kann im Rahmen einer Soforthilfe eine Einmalzahlung zur Existenzsicherung gewährt werden.
Zuwendungen zwischen 1.000 Euro bis 10.000 Euro sind möglich.
Bedingungen für die Gewährung der Soforthilfe:
- der Liquiditätsengpass, der zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führt, ist pandemiebedingt
- der Sportverein war zum 15. März 2020 ordentliches Mitglied im Landessportbund Sachsen
- der Verein ist als gemeinnützig anerkannt
Weitere Informationen:
Landessportbund Sachsen e. V., Goyastraße 2d, 04105 Leipzig, Tel. 0341-216310, www.sport-fuer-sachsen.de
(Quelle: Der „Landkreis-Kurier“ – Mitteilungen des Erzgebirgskreises, Ausgabe 09/2020 vom 20.11.2020)