Liebe Zwönitzerinnen und liebe Zwönitzer,
in den letzten Tagen wurde uns Stadträten ein offener Brief der sogenannten „Gemeindesversammlung Zwönitz“ zugesendet und auch in verschiedenen Gruppen im Internet durch die Verfasser mit der Öffentlichkeit geteilt.
Den Begriff „Gemeindeversammlung“ gibt es tatsächlich im Grundgesetz. Im Artikel 28 (2) steht, dass „das Volk eine Vertretung haben [muss], die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien,…
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