Friedensrichter für Zwönitz und seine Ortsteile
Herr Hans Michael Pohlmann
Mobiltelefon: 0172 3701518
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Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit. Sie dient zur Schlichtung eines Streites in gesetzlich betimmten Strafsachen und in Zivilsachen, und zwar unabhängig vom Streitwert. Zu den Strafsachen gehören beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfache oder fahrlässige Körperverletzung oder Sachbeschädigung. In diesen sogenannten Privatklagedelikten ist die Vorlage einer Sühnebescheinigung Voraussetzung für eine evtl. weitere strafrechtliche Verfolgung. In Zivilsachen - einschließlich der Nachbarrechtsstreitigkeiten - ist der Friedensrichter für alle Verfahren, also beispielsweise auch für Mietrecht und Erbrecht, zuständig, nicht jedoch für Familienrecht und Arbeitsrecht.